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Jahresabschlüsse und Einnahmeüberschussrechnungen

Ihr Jahresabschluss oder Ihre Einnahmeüberschussrechnung (EÜR) bildet nicht nur die wichtigste Grundlage für die Berechnung Ihrer Steuerlast, er spiegelt gleichzeitig den betriebswirtschaftlichen Erfolg des vorangegangenen Jahres wider. Aus diesem Grund ist der Jahresabschluss oder die Einnahmeüberschussrechnung als Informationsquelle für Banken bei der Kreditvergabe von höchster Wichtigkeit.

In unserer Kanzlei erstellte Jahresabschlüsse und Einnahmeüberschussrechnungen erfüllen nicht nur den Anspruch, im Hinblick auf die individuellen Maßgaben unserer Mandanten steueroptimal gestaltet zu sein, sie sind auch von hoher betriebswirtschaftlicher Aussagekraft.

Der Prozess der Jahresabschluss- und EÜR-Erstellung erfolgt bei uns in enger Zusammenarbeit mit den Mandanten. Nur so können wir Ihre individuellen Bedürfnisse optimal berücksichtigen. In einer sich anschließenden Besprechung werden nicht nur die Zahlen der Vergangenheit gemeinsam analysiert und es werden daraus Maßnahmen und Richtlinien für die Zukunft abgeleitet.

Wir wissen was Ihnen wichtig ist

  • Bei der Abschlusserstellung richten wir uns nach Ihrem Zeitplan
  • Digitaler Austausch sämtlicher Belege und Unterlagen
  • Durch frühe Abschlusserstellung kann früher auf Veränderungen reagiert werden

 

Leistungen:

  • Jahresabschluss nach Handelsrecht und Steuerrecht; mit / ohne Erläuterungsbericht 

  • Jahresabschluss für Tochtergesellschaften von ausländischen Muttergesellschaften 

  • Betriebliche Steuererklärungen für alle Rechtsformen / Umsatzsteuer; Gewerbesteuer; Körperschaftsteuer

  • Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) 

  • Erstellung von Eröffnungs- und Zwischenbilanzen 

  • Aufgabebilanzen und Liquidationsbilanzen

  • Führen von Sonderbetriebsvermögen 

  • Erstellung von Ergänzungsbilanzen

  • Offenlegungen und E-Bilanz 

  • Anlagenbuchführung 

  • Abschlüsse während der Liquidation

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